Die Kommune oder der private Investor stellt als Verpächter das Pachtobjekt in einem betriebsbereiten Zustand zur Verfügung.
Eine GMF Pachtgesellschaft als Pächter übernimmt alle Kosten, Aufgaben und Verantwortungen im Betrieb gemäß Pachtvertrag und erhält dafür die Einnahmen.
Der Pachtvertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Die Laufzeit beträgt in der Regel ca. 10 Jahre mit Verlängerungsoption.
Als Pacht werden fixe monatliche Zahlungen oder erfolgsabhängige Pauschalen vereinbart.
Für kommunale Nutzungen kann eine Zuschussleistung oder ein adäquates Nutzungsentgelt durch den jeweiligen Träger notwendig sein.
Mit dem GMF Pachtmodell übergibt der Verpächter das Betriebsrisiko in vollem Umfang an den Pächter. GMF als Pächter wiederum verfügt über das erforderliche Qualitätsmanagement und die Betreiberkompetenz für einen erfolgreichen Betrieb. Die Erfüllung der Finanzziele des Investors oder der Kommune werden durch regelmäßige Pachtzahlungen sicher gestellt.
Die Unterschiede zwischen einem Pacht- und einem Betriebsführungsvertrag zeigen sich in der weitgehend ganzheitlichen Übernahme aller Verantwortungen und Entscheidungen, die mit dem Pachtobjekt verbunden sind und ein weitestgehender Verzicht von Mitbestimmungsrechten durch den Verpächter. Das Finanzziel des Verpächters steht im Vordergrund des Handelns.
Der Vertragsabschluss ist in der Regel nicht ausschreibungspflichtig.
