Vor allem für private Investoren und Finanzierungsformen ist es oft notwendig, die Renditeziele ihrer Investition in Freizeitbädern, Thermen, Sap und Sportanlagen durch den Abschluss eines langfristigen oder unbefristeten Mietvertrages mit einem kompetenten und markterfahrenen Betreiber abzusichern.

 

Im GMF Mietmodell übernimmt eine lokale GMF Betreibergesellschaft als Mieter den betriebsbereiten Mietgegenstand und zahlt eine erfolgsabhängige oder fixe Warmmiete.

 

Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Die Laufzeit beträgt in der Regel ca. 10 Jahre mit Verlängerungsoption.

 

Je nach Projekt übernimmt entweder der Vermieter oder der Mieter den Ausbau und die Einrichtung des Mietgegenstandes. Die Betriebsvorlaufkosten werden vom Mieter kalkuliert und in die Investitionskosten eingestellt oder über die Miete verrechnet.

 

Der Mieter ist Betreiber der Immobilie. Das GMF Qualitätsmanagement und der GMF Bäder- und Einkaufsverbund  sichern die für die Miete und Betriebskosten erforderlichen Umsätze mit GMF Personal und GMF Service. 

 

Die Unterschiede zwischen einem Pacht- und einem Mietvertrag zeigen darin, dass der Vermieter Pflichten, die mit dem Mietobjekt in Zusammenhang stehen – Dach und Fach – übernimmt und sich über die Vertragsgestaltung Mitbestimmungsrechte vorbehält. Die nachhaltige Entwicklung der Immobilie steht im Vordergrund des Handelns des Vermieters.

 

Der Vertragsabschluss fällt nicht unter die kommunalen Vergabevorschriften und ist daher nicht ausschreibungspflichtig.