„Plötzliches Aus für das Kurbad … Stadt Versicherer sieht den verkehrssicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet“
Quelle: NWZ online von 07.10.2010


Derartige Artikel sind fast täglich zu lesen. Die Haftungsrisiken für Betreiber von Bädern sind immens und werden vielfach unterschätzt. Einzuhaltende Vorschriften, Normen und Regelungen sind häufig nicht bekannt. Insbesondere betrifft dies die seit Mai 2009 in Deutschland gültige DIN EN 15288-2 Schwimmbäder Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb. Ist in Ihrem Betrieb eine Aufbau- und Ablauforganisation, wie in der DIN EN 15288-2 gefordert, vorhanden? Ist in Ihrer Anlage eine Risikoanalyse erstellt worden?
 

GMF bietet hierzu umfangreiche Beratungsleistungen an. Zur Erlangung eines rechtssicheren Betriebes ist eine GMF Risikoanalyse der erste Schritt. Ein zweiter Schritt ist die Erstellung und Einführung eines Betriebshandbuches auf Basis des TÜV auditierten GMF Betriebshandbuches. Dritter Schritt wäre das QM-Handbuch, welches die Grundlage für die Zertifizierung ihres Betriebes durch einen akkreditierten Zertifizierer darstellt.

 

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